Allgemeine Bedingungen und Konditionen


Artikel 1. Allgemeines


Für die von ATOLO NV / ATOLO Sarl erbrachten Dienstleistungen gelten ausschließlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen von ATOLO NV / ATOLO Sarl, die auch auf der Website www.ATOLO.eu/www.ATOLO.ch abrufbar sind. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot, jeden Kostenvoranschlag und jede Vereinbarung zwischen ATOLO und dem Kunden, unbeschadet der Anwendung besonderer Bedingungen, die in einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung enthalten sind. Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Bedingungen und einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung haben die Bestimmungen der gesonderten schriftlichen Vereinbarung Vorrang. Die eventuelle Nichtigkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit einer Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der anderen Bestimmungen. Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, unterliegt das Rechtsverhältnis zwischen den Parteien diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen, von denen der Kunde erklärt, dass er sie zur Kenntnis genommen hat und sie in vollem Umfang akzeptiert.

Artikel 2. Anmeldung zu einem Studienprogramm


Die Anmeldung zu einem Kurs erfolgt durch die Unterzeichnung des Bestellformulars und dessen Rücksendung per E-Mail an Ihre Kontaktperson bei ATOLO. Änderungen gegenüber dem unterzeichneten Bestellformular (Anzahl der Teilnehmer, Stunden, Test, Aufnahme und/oder Wechsel, Adresse, ...) sind nur mit Zustimmung Ihrer Kontaktperson bei ATOLO möglich, die gegebenenfalls ein neues Bestellformular ausstellt. Die Adresse und/oder die (Anzahl der) Teilnehmer können nur bis zum Vortag des Kursbeginns geändert werden. Danach sind keine Änderungen mehr möglich.

Artikel 3. Rechnungsstellung und Zahlung


Eine "innerbetriebliche" Ausbildung (d. h. eine Ausbildung innerhalb ein- und desselben Unternehmens) wird am Tag des Ausbildungsbeginns und in voller Höhe in Rechnung gestellt. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, ist die Rechnung spätestens dreißig (30) Kalendertage nach ihrem Versand zu begleichen.
Eine Rechnung für eine "offene Schulung" (d. h. eine Schulung, an der Teilnehmer aus mehreren Organisationen gemeinsam teilnehmen) muss in jedem Fall vor Beginn der Schulung bezahlt werden. Der Zugang zur Schulung kann verweigert werden, wenn die vorgenannte Bedingung nicht erfüllt ist.

Wenn der Empfänger mit der Rechnung nicht einverstanden ist, muss er innerhalb von fünfzehn (15) Kalendertagen schriftlich per Einschreiben dagegen protestieren.

Ab dem Fälligkeitsdatum der Rechnung werden von Rechts wegen und ohne jegliche Mahnung Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes geschuldet. Der nach dem Fälligkeitsdatum unbezahlte Rechnungsbetrag wird ebenfalls von Rechts wegen ohne Vorankündigung oder Inverzugsetzung um 10 % erhöht, mit einem Mindestbetrag von 250 €/CHF als Entschädigung für alle außergerichtlichen Kosten.

Ab dem Fälligkeitsdatum der Rechnung sind von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes geschuldet. Der nach dem Fälligkeitsdatum nicht bezahlte Rechnungsbetrag wird ebenfalls von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung um10 % erhöht, mit einem Mindestbetrag von 250 €/CHF als Entschädigung für alle außergerichtlichen Kosten.

ATOLO kann nicht für die unvollständige oder falsche Angabe der Rechnungsdaten durch den Kunden und/oder den Auftraggeber verantwortlich gemacht werden. Verlangt der Kunde und/oder der Auftraggeber eine Korrektur einer schriftlichen Rechnung, werden Verwaltungskosten in Höhe von 100 €/CHF erhoben.

Artikel 4 Terminverschiebung, zeitweilige Unterbrechung und Annullierung


Artikel 4a BEI KÜNDIGUNG DURCH DEN KUNDEN 

Sprachtraining - Sitzungen von 1 bis 4 Stunden/Sitzung

Terminverschiebung einer Sitzung

Die Terminveränderung einer Trainings-/Coaching-Sitzung kann bis spätestens 48 Stunden vor Beginn der Sitzung (oder bis spätestens Freitag vor 12 Uhr, wenn die Sitzung am Montag stattfindet) und für maximal 25 % der Gesamtdauer der Sitzung beantragt werden. Andernfalls gelten die Sitzungen als erteilt und es werden 100% des vereinbarten Preises für die Sitzung(en) fällig.

ZEITWEILIGE UNTERBRECHUNG eines laufenden Zyklus

ATOLO kann auf Antrag des Kunden ausnahmsweise die vorübergehende Unterbrechung einer Schulung genehmigen (Krankheit, Mutterschaftsurlaub, höhere Gewalt, ...). Dies kann für maximal 6 Monate geschehen. Danach werden die Sitzungen als gegeben betrachtet und der Zyklus ist unwiderruflich beendet.

ABBRUCH eines laufenden Trainingszyklus

Wenn ein Teilnehmer aus irgendwelchen Gründen seine Ausbildung nicht beendet, kann der Kunde die verbleibenden Stunden auf einen anderen Mitarbeiter/Teilnehmer übertragen, wobei folgende Regeln gelten

·    Es wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 300 €/CHF erhoben, unbeschadet anderer Kosten wie Test/Bedarfsanalyse und der einmaligen Verwaltungsgebühr für den Zugang zur Online-Plattform, den Abschlussbericht und die Nachbereitung der Teilnahme.

·    Die verbleibenden Stunden müssen innerhalb des ursprünglich geplanten Enddatums + 60 Tage genommen werden.

·    Eine Übertragung ist nur innerhalb der gleichen Formel möglich. Falls anders vereinbart - im Hinblick auf einen pädagogischen oder organisatorischen Mehrwert für den neuen Teilnehmer - werden die zusätzlichen Kosten für ein angepasstes Programm in Rechnung gestellt.

·    Wenn der Kunde innerhalb von 60 Tagen nach der letzten Unterrichtsstunde des ersten Teilnehmers keinen neuen Teilnehmer anmeldet, gilt der Kurs als beendet und wird unwiderruflich gekündigt.

Sprachtraining 1 bis 5 intensive Tage

Terminverschiebung einer oder mehrerer Trainingssitzungen 

Ein Training kann nur dann verschoben werden, wenn die Verschiebung mindestens 10 Werktage im Voraus beantragt wird. Wird der Antrag nicht rechtzeitig gestellt, gelten die folgenden Regeln:
·         Weniger als 10 Arbeitstage, aber mehr als 5 Arbeitstage: ein Aufschlag von 50% wird in Rechnung gestellt.
·         Weniger als 5 Arbeitstage oder während der Fortbildung: volle Kosten werden in Rechnung gestellt.
 
Stornierung eines vollständigen Zyklus

Im Falle einer vollständigen Stornierung eines Kurses gelten für die Rechnungsstellung die folgenden Regeln:
·         Weniger als 3 Wochen: 50% des Betrags 
·         Weniger als 10 Arbeitstage: 60 % des Betrags
·         Weniger als 5 Arbeitstage: 100% oder der volle Betrag

Kommunikations- und Führungstraining: Einzelcoaching

Terminverschiebung: Sitzungen von 1 bis 4 Stunden/Sitzung

Die Verschiebung einer Trainings-/Coaching-Sitzung kann bis spätestens 48 Stunden vor Beginn der Sitzung (oder bis spätestens Freitag vor 12 Uhr, wenn die Schulung am Montag stattfindet) und für höchstens 25 % der Gesamtdauer der Schulung beantragt werden. Andernfalls gelten die Sitzungen als erteilt und es werden 100% des vereinbarten Preises für die Sitzung(en) fällig.
 
Kommunikations- und Führungstraining: Webinare - Tagesschulungen - Programme von 1 oder mehr Tagen

Terminverschiebung einer oder mehrerer Trainingssitzungen 

Ein Training kann nur dann verschoben werden, wenn die Verschiebung mindestens 10 Werktage im Voraus beantragt wird. Wird der Antrag nicht rechtzeitig gestellt, gelten die folgenden Regeln:
·         Weniger als 10 Arbeitstage, aber mehr als 5 Arbeitstage: ein Aufschlag von 50% wird in Rechnung gestellt
·         Weniger als 5 Arbeitstage oder bereits im Verlauf des Ausbildungsprogramms: die vollen Kosten werden in Rechnung gestellt.
 
Stornierung eines vollständigen Zyklus

Im Falle einer vollständigen Stornierung eines Kurses gelten für die Rechnungsstellung die folgenden Regeln:
·         Weniger als 3 Wochen: 50% des Betrags 
·         Weniger als 10 Arbeitstage: 60 % des Betrags 
·         Weniger als 5 Arbeitstage: 100% oder der volle Betrag
Alle Mitteilungen über Terminverschiebungen und Stornierungen müssen schriftlich an die folgende E-Mail-Adresse gerichtet werden: welcome@ATOLO.eu
 
Artikel 4b. Bei Kündigung durch ATOLO

ATOLO kann einen angenommenen Auftrag nicht stornieren, es sei denn, der Trainer-Coach ist krank und/oder es liegt höhere Gewalt vor. Sollte der Trainer-Coach nicht in der Lage sein, das geplante Training durchzuführen, wird ATOLO den Kunden unverzüglich informieren. ATOLO wird sich bemühen, eine adäquate Lösung zu finden: entweder durch den Vorschlag eines qualitativ gleichwertigen Ersatzes oder durch den Vorschlag eines anderen Termins. Der Kunde behält jedoch immer das Recht, einen anderen Trainer oder einen anderen Termin mit demselben Trainer zu wählen.

Artikel 5. Geistiges Eigentum


Die geistigen Eigentumsrechte, an den Schulungen einschließlich der Urheberrechte, liegen bei ATOLO, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Das von ATOLO für die Schulungen entwickelte Material darf nur vom Kunden und/oder hauptsächlich für den internen Gebrauch verwendet werden.

Andererseits bleiben alle Informationen, Dokumente und Materialien, die der Kunde ATOLO oder seinen Dienstleistern zur Verfügung stellt, Eigentum des Kunden, und der Kunde behält seine geistigen Eigentumsrechte.

Im Falle eines Verstoßes wird der Verursacher zu Schadensersatz verpflichtet.


Artikel 6 Vertraulichkeit und Datenschutz


Beide Parteien garantieren und verpflichten sich, alle ihre jeweiligen Verpflichtungen im Rahmen der Europäischen Datenschutzgrundverordnung 2016/679 einzuhalten.

Diese gelten auch für die von ATOLO Sarl organisierten Ausbildungskurse, und ATOLO Sarl hält sich insbesondere an die gesetzlichen Rahmenbedingungen in der Schweiz: https://www.fedlex.admin.ch/eli/fga/2020/1998/fr. Alle Informationen, die eine Partei der anderen mündlich oder schriftlich mitteilt, gelten unabhängig von ihrer Art als vertraulich. Die Parteien behandeln diese Informationen streng vertraulich und verwenden sie ausschließlich im Rahmen der Ausbildungskurse mit dem Ziel, deren Wirkung zu optimieren.

Dieser Artikel gilt während der Laufzeit des Abkommens und für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren nach dessen Beendigung.

Artikel 7. Höhere Gewalt


Keine Partei haftet für die verspätete oder ausbleibende Erfüllung von Verpflichtungen als direkte oder indirekte Folge eines Ereignisses höherer Gewalt oder gilt als in Verzug. Eine Partei, die sich auf höhere Gewalt beruft, teilt dies der anderen Partei unter Angabe des Grundes mit. Sie unternimmt angemessene Anstrengungen, um die Auswirkungen des Ereignisses höherer Gewalt und den daraus resultierenden Schaden zu vermeiden oder zu begrenzen.


Artikel 8. Anwendbares Recht


Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Beziehung zwischen ATOLO und dem Kunden unterliegen für ATOLO NV dem belgischen Recht und für ATOLO Sarl dem Schweizer Recht. Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit den Beziehungen zwischen ATOLO und dem Kunden oder mit den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen werden ausschließlich von den örtlich zuständigen Gerichten am Sitz von ATOLO entschieden. Die Parteien erklären jedoch ausdrücklich, dass sie sich in erster Linie um eine gütliche Beilegung von Streitigkeiten bemühen werden.